Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Dienst-, Beratungs- und Trainingsleistungen von Maaß COACHING AND CONSULTING (MCAC) und sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages. Es gelten ausschließlich die schriftlich im Beratungsertrag vereinbarten Leistungen. Abweichende oder weitergehende Leistung sind nicht vereinbart. Alle Angebote sind stets freibleibend.

 

 

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

 

Die Leistungen des Auftragnehmers werden auf selbstständiger Basis ausgeführt. Es entsteht mit dem Auftraggeber kein Arbeitsverhältnis. Der Auftragnehmer ist berechtigt für andere Auftraggeber tätig zu sein.

 

 

§ 3 Vergütung

 

Der Auftragnehmer berechnet für seine Leistung einen Tagessatz zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sowie An- und Abreisekosten. Dabei wird der Auftragnehmer die An-und Abreisen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vornehmen. Sollten Dienstreisen mit dem privatem PKW durchgeführt werden, erhält der Auftragnehmer eine Pauschale pro Kilometer netto erstattet. Die Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt.

 

Der Auftragnehmer erstellt seine Rechnungen 14-tägig und erhält die Überweisung inkl. Nebenkosten sofort ohne Abzug auf folgendes Bankkonto:

 

Bank: Deutsche Bank Lübeck

IBAN DE 24 2307 0700 0310 8206 01

BIC DEUTDEDB237 

 

 

§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

 

Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber nach Vereinbarung ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. An- und Abreisetage sind gesondert zu vereinbaren.

Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit. Dieser weist folgende Ausstattungsmerkmale auf:

  • Zu verschließender Raum
  • W-LAN
  • Telefon
  • Drucker

Beratungsbedarf an Samstagen und/oder Sonntagen ist einvernehmlich zu vereinbaren.

 

 

§ 5 Berichterstattung

 

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber jeweils einen schriftlichen Abschlussbericht über seine Arbeit und deren Ergebnisse zu § 1 und § 2 zu erstatten. Zwischenberichte sind gesondert zu vereinbaren. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer eine gültige E-Mail-Adresse, an die Bestätigungen, Informationen und Vereinbarungen gesendet werden können.

Statusreports und Besprechungsprotokolle, die vom Auftragnehmer in Schriftform an den Auftraggeber versandt werden, gelten im Sinne eines kaufmännischen Bestätigungsschreiben als vereinbart, es sei denn der Auftraggeber widerspricht innerhalb von 14 Arbeitstagen.

 

 

§ 6 Aufwendungsersatz

 

Erforderliche Aufwendungen, wie z. B. Büromaterial, Einladungen, Auftragserteilung an Dritte, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit anfallen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Weitere Auslagen werden pro Vorgang bis zu einem Betrag von 100,00 € durch den Auftraggeber ersetzt.

 

§ 7 Wettbewerbsverbot

 

Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder als solches zu gründen. Weitere Dienste mit Dritten sind einvernehmlich und schriftlich zu vereinbaren.

 

 

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

 

 

§ 9 Schweigepflicht

 

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Dieselbe Schweigepflicht gilt ohne Ausnahme für den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer.

 

 

§ 10 Vertragsdauer / Kündigung

 

Die Vertragsdauer wird schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Der Vertrag kann vorzeitig durch jede Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beendet werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

§ 11 Aufbewahrung und Datenschutz

 

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung Daten zum Unternehmen und zu Personen aus dem Unternehmen zum Zweck der automatischen Verarbeitung speichert. Der Auftragnehmer darf von einer besonderen Benachrichtigung gemäß § 21(1) Bundesdatenschutzgesetz absehen.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. 

 

Der Auftraggeber stimmt zu, dass auf Veranstaltungen und während Personalgesprächen zur Dokumentation oder für die Eigenwerbung Fotos oder Filme aufgenommen werden, auf denen der Auftraggeber und die Mitarbeiter ggf. zu sehen sind. Sollte die Dokumentation auf einer Veranstaltung/Personalgesprächen nicht gewünscht sein, so ist der Auftragnehmer 2 Tage vor der Veranstaltung schriftlich zu informieren.

 

Für die Inhalte der Website wird bezüglich der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr übernommen. Nach § 7 Abs.1 TMG ist MCAC für eigene Informationen, die zur Nutzung bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Als Dienstanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 TMG besteht keine Verpflichtung, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Die Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Dienstanbieters nach den §§ 8 bis 10 TMG unberührt. Eine mögliche Haftung entsteht erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer nachvollziehbaren Rechtsverletzung. Im Falle der Rechtsverletzung wird die Website sofort angepasst.

 

Auf die bereitgestellten Dokumente und Ausarbeitungen der Website wird das deutsche Urheberrecht beansprucht. Vervielfältigung jeglicher Art sind beim Ersteller der Webseite schriftlich zu beantragen. Sollten Urheberrechte Dritter nicht beachtet worden sein, so wird um Hinweis gebeten, damit die Webseite zur Vermeidung von Rechtsverletzungen kurzfristig angepasst werden kann.

 

 

§ 12 Sonstige Ansprüche / Schadensersatz / Rentenversicherung

 

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. Für Sach- und Rechtsmängel und für alle sonstigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer jedoch nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit während einer Beratung oder während der An- und Abreise nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet mit maximal 20 Tagessätzen, ist der Auftragswert geringer, dann entspricht der maximale Schadensersatz dem Auftragswert. Weitere Forderungen jeglicher Art werden vom Auftraggeber einvernehmlich ausgeschlossen. Die Beratung soll die Grundlage für die eigenverantwortlichen Entscheidungen des Auftragnehmers bilden. Die Teilnahme an den Beratungen bedeutet keine Erfolgsgarantie für das betreute Vorhaben. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse daraus oder für Schäden, egal welcher Art, ausgenommen hiervon ist die Handlung in grober Fahrlässigkeit und im Vorsatz.

 

Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

 

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,00 € im Monat übersteigt.

 

 

§ 13 Dauer, Gültigkeit

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Schließung der ersten Auftragserteilung für die gesamte Dauer der Zusammenarbeit des Auftraggebers und Auftragnehmers als verbindlich vereinbart.

 

 

§ 14 Schlussbestimmungen

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche aus der Zusammenarbeit resultierenden Streitigkeiten ist Lübeck. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
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