Allgemeine Geschäftsbedingungen für Yachtcharter

 

 

§ 1 Vertragspartner

 

Der Vertrag wird zwischen Maaß COACHING AND CONSULTING (MCAC) und der/dem Törnteilnehmerin/er  (zur Vereinfachung im weiteren Text als Auftraggeber bezeichnet) geschlossen. Der Vertrag besteht aus der Vertragsvereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des Vertrages. Es gelten für diesen Vertrag ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

 

Gefährdet der Auftraggeber durch sein Verhalten die Sicherheit an Bord oder kommt den Sicherheitsanweisungen des Schiffsführers nicht nach, so kann der Schiffsführer nach Niederschrift ins Logbuch den Auftraggeber vom weiteren des Törns/Kurses ausschließen. In diesem Fall ist der Vertrag erloschen und es bestehen keine weiteren Rechtsansprüche seitens des Auftraggebers.

Der Auftraggeber hat eine eigene Unfall-, Haftpflicht- und Reiserücktritts- Versicherung für den Törn abgeschlossen.

Der Auftraggeber informiert den Schiffsführer schriftlich über Medikamente, die er einnimmt und die im Notfall an einen Rettungsdienst übermittelt werden müssen. Ferner versichert der Auftraggeber, dass er 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen kann und keinerlei körperliche und geistige Einschränkungen vorhanden sind, um an einem Segeltörn teilnehmen zu können.

 

 

 

§ 3 Haftung MCAC 

 

MCAC haftet im Rahmen seiner allgemeinen Betriebshaftpflicht. Die PANTAENIUS Versicherungspolicen inkl. der Yacht Bedingungen für Kasko, Haftpflicht inkl. Skipperhaftpflicht und Insassenunfall liegen im Schiff aus oder können schriftlich angefordert werden.

 

Für persönliches Eigentum des Auftraggebers übernimmt MCAC keine Haftung. 

 

 

Bei Schäden, die ein Fahren des Schiffes unmöglich machen, hat MCAC 3 Werktage Zeit, diese zu beheben, ohne dass MCAC Kosten jeglicher Art an den Auftraggeber erstatten muss. Darüber hinausgehende Reiseunterbrechungen werden von MCAC anteilig zurückerstattet. Weitere Forderungen werden einvernehmlich ausgeschlossen.

 

Forderungen jeglicher Art sind unverzüglich vom Auftraggeber in das Logbuch einzutragen.

 

Bei unsicheren Wetterbedingungen wie z.B. ab 7 Windstärken in der Wettervorhersage, obliegt es alleine dem Schiffsführer, die Reise zu unterbrechen oder nicht zu starten. Daraus entsteht keinerlei Erstattungsanspruch seitens des Auftraggebers.

 

 

§ 4 Haftung des Auftraggebers

 

Die Yacht ist kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung des Auftraggebers beträgt im Schadensfall 1.500,-  €.

 

Für Schäden, die am Schiff vom Auftraggeber verursacht wurden, haftet er persönlich. Dies gilt auch bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Schiffsführers.

 

Die Kaution beträgt 1.500,00 € und wird mit der Zahlung der Törngebühren ohne Abzug fällig.

 

 

§ 5 Zahlung, Rücktritt, Nichtantritt

 

Die Törngebühren werden pro Person berechnet und sind 4 Wochen vor Antritt des Törns ohne Abzug zu überweisen.

 

Bei einem schriftlichem Rücktritt bis zu vier Wochen vor Törnbeginn werden 50% des vereinbarten Preises erstattet. Bei einem schriftlichem Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Törnbeginnn wird keine Erstattung gewährt.

 

Treibstoff, Liegeplatzgebühren, sonstige Auslagen und Verpflegung werden dem Auftraggeber je nach Aufwand gesondert berechnet.

 

 

 

§ 6 Aufbewahrung und Datenschutz

 

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung Daten zum Unternehmen und zu Personen aus dem Unternehmen zum Zweck der automatischen Verarbeitung speichert. Der Auftragnehmer darf von einer besonderen Benachrichtigung gemäß § 21(1) Bundesdatenschutzgesetz absehen.

 

Der Auftraggeber stimmt zu, dass auf Veranstaltungen und während Personalgesprächen zur Dokumentation oder für die Eigenwerbung Fotos oder Filme aufgenommen werden, auf denen der Auftraggeber und die Mitarbeiter ggf. zu sehen sind. Sollte die Dokumentation auf einer Veranstaltung/Personalgesprächen nicht gewünscht sein, so ist der Auftragnehmer 2 Tage vor der Veranstaltung schriftlich zu informieren.

 

Für die Inhalte der Website wird bezüglich der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr übernommen. Nach § 7 Abs.1 TMG ist MCAC für eigene Informationen, die zur Nutzung bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Als Dienstanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 TMG besteht keine Verpflichtung, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Die Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Dienstanbieters nach den §§ 8 bis 10 TMG unberührt. Eine mögliche Haftung entsteht erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer nachvollziehbaren Rechtsverletzung. Im Falle der Rechtsverletzung wird die Website sofort angepasst.

 

Auf die bereitgestellten Dokumente und Ausarbeitungen der Website wird das deutsche Urheberrecht beansprucht. Vervielfältigung jeglicher Art sind beim Ersteller der Webseite schriftlich zu beantragen. Sollten Urheberrechte Dritter nicht beachtet worden sein, so wird um Hinweis gebeten, damit die Webseite zur Vermeidung von Rechtsverletzungen kurzfristig angepasst werden kann.

 

 

§ 7 Schlussbestimmungen

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche aus der Zusammenarbeit resultierenden Streitigkeiten ist Lübeck. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

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